Allgemeine Mietbedingungen
1. Annahme der Mietsache durch den Mieter
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Erhalt auf Schäden und Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuelle Mängel sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Unterlässt der Mieter die Mängelanzeige, gelten die Geräte als in einwandfreiem Zustand übergeben.
2. Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt lediglich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Anlieferung/Abholung der Geräte gelten diese als akzeptiert. Vertragsgegenständlich sind die im Mietlieferschein aufgeführten Geräte.
3. Mietzeit
Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet, wobei angebrochene Tage voll zählen. Sie beginnt mit dem Anliefern/Abholen der Geräte und endet mit deren Rückgabe beim Vermieter. Verzögert sich die Rückgabe über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
4. Geräte-Sicherung
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bis zur Übergabe an den Vermieter gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Danach haftet er nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Geräte-Versicherung
Zum Schutz vor den Folgen von Beschädigung und Verlust sollte der Mieter eine entsprechende Schadensversicherung abschließen.
6. Verwendung der Mietsache
Die Geräte dürfen nur von fachkundigem Personal oder nach einer Einweisung durch den Vermieter verwendet werden. Der Mieter hat die Geräte in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen und alle Obliegenheiten bezüglich Besitz, Gebrauch und Erhalt der Mietsache zu beachten. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter jederzeit die Überprüfung der Geräte.
7. Reinigung und Wartung
Der Mieter ist während der Mietzeit für die Reinigung und Wartung der Geräte verantwortlich. Die Geräte sind in sauberem und funktionsfähigem Zustand zurückzugeben.
8. Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Hat das Gerät zu diesem Zeitpunkt einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder erheblich mindert, kann der Vermieter den Fehler beheben, das Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis entsprechend. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Bei defekten Leuchtmitteln trägt der Mieter 50% der Wiederbeschaffungskosten. Der Mieter trägt das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Mietsache. Im Falle eines Totalschadens ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Der Mieter haftet für Diebstähle, solange sich die Gegenstände in seinem Besitz befinden.
10. Haftungsbeschränkung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, die durch die Nutzung der Mietgeräte entstehen können. Dies schließt entgangene Gewinne, Produktionsausfälle und sonstige mittelbare Schäden ein.
11. Lizenzen
Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen müssen die Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber beachtet werden. Der Vermieter stellt nur die technische Ausrüstung zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Nutzung durch den Mieter. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
12. Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Mietvertrag zurück, werden 30% des Auftragswertes als pauschaler Schadenersatz berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn, werden 75%, bei weniger als zwei Wochen 90% und bei weniger als einer Woche 100% des Mietbetrages fällig. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
13. Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Geräte dennoch gepfändet oder von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung solcher Eingriffe erforderlich sind, sofern sie sich nicht ausschließlich gegen den Vermieter richten.
14. Lieferungen
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene Ereignisse wie Streik, Aussperrung, Unfallschäden oder Betriebsstörungen berechtigen den Vermieter, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit zu verschieben.
15. Sicherheitsleistung
Übersteigt die vereinbarte Miete 1.000 Euro, kann der Vermieter eine Vorauszahlung von 2/3 des Mietpreises verlangen. Unabhängig davon kann der Vermieter eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der Geräte fordern. Die Kaution wird nach Rückgabe der Geräte unverzinst zurückgezahlt.
16. Zahlungshinweise
Der Mietpreis ist sofort bei Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen werden Verzugszinsen in Höhe von 12% berechnet. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
17. Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat die gemieteten Geräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr an den Vermieter zurückzugeben.
18. Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter für die Zeit der Instandsetzung den vollen Mietpreis zu entrichten.
19. Vertragsstrafe
Für verspätete Rückgabe oder unsachgemäße Nutzung der Geräte kann der Vermieter eine Vertragsstrafe erheben. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach dem Schaden, der dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe oder die unsachgemäße Nutzung entsteht.
20. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist der Standort des Vermieters. Gerichtsstand ist das zuständige Amts- oder Landgericht am Standort des Vermieters. Bei Vermietungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht.
21. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Änderungen der Modelle, Preise und Lieferung vorbehalten.